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Deutschlandweit Kfz-Sachverständige und Anwälte finden.

LETZTEN EINTRÄGE

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Wichtige Informationen bei der Schadenregulierung

Firmenverzeichnis3D ist ein Verzeichnis für Ihre Suche nach Experten bei Unfällen und anderen (verkehrs-) rechtlichen Problemen!

Auf diesem Portal finden Sie deutschlandweit Kfz-Sachverständige sowie Anwaltskanzleien in Ihrer Umgebung!

 

Unsere Empfehlung bei jedem Unfallschaden:

  • Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens an Ihrem Fahrzeug!

  • Lassen Sie sich bei der Schadenregulierung durch einen kompetenten Anwalt, der allein Ihre Interessen wahrnimmt, beraten und vertreten!

Bei Verkehrsunfällen ist es zur Sicherung Ihrer Rechte immer entscheidend, dass Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Nur Ihr Anwalt kennt sich im Verkehrsrecht aus!

Egal wie freundlich die generische Versicherung scheint, sie will bei der Schadenregulierung vor allem eines: sparen! Auf Ihre Kosten! Deshalb versuchen die Versicherungen, Sie von Anwälten und unabhängigen Sachverständigen fernzuhalten! Lassen Sie sich nicht darauf ein!

Ihr Anwalt setzt sich für Sie ein, um Ihr gutes Recht voll durchzusetzen. Er Ihr Interessenvertreter, zu 100% parteiisch – für Sie!

Bei Unfallschäden garantiert nur die Zusammenarbeit unabhängiger Kfz-Sachverständiger und erfahrener Rechtsanwälte, dass Sie als Geschädigte den vollen Schadenersatz erhalten.

Sichern Sie Ihre Ansprüche! Lassen Sie die Haftpflichtversicherungen nicht auf Ihre Kosten Geld sparen!

 

Ihr Anwalt

  • vertritt allein Ihre Interessen bei der Schadenregulierung

  • damit Sie Ihr volles Recht bekommen.

 

Ihr unabhängiger Sachverständiger

  • erfasst in seinem Schadengutachten den vollen Schaden und sichert alle Beweise, die Ihr Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigt.

  • unterstützt Ihren Anwalt bei unberechtigten Kürzungen durch die Versicherungen

Die Kosten Ihres Anwaltes und Ihres Sachverständigen muss grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen bezahlen.

Wenn Sie den Unfall mitverschuldet haben, trägt die gegnerische Versicherung nur einen Teil der Kosten. Hierüber werden Sie aber von Ihrem Sachverständigen und Ihrem Anwalt aufgeklärt und beraten! Damit unnötige Kosten vermieden werden!

 

Über dieses Verzeichnis finden Sie als Geschädigter den fachkundigen Beistand durch Sachverständige und Rechtsanwälte. und Sachverständigen zu bewerten.

Rechte mit Engagement und großem Sachverstand wahren.

Warum ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und eines und eines unabhängigen Sachverständigen bei Unfallschäden so wichtig?

Jährlich geschehen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 2,6 Millionen Verkehrsunfälle. 

Dies sind die genauen Daten:

 

Verkehrsunfälle

2016 = 2.585.327

2017 = 2.643.098

2018 = 2.636.468

2019 = 2.685.661

 

Personenschaden mit Getöteten

2016 = 3.016

2017 = 2.977

2018 = 3.096

2019 = 2.877

Bei etwa 2,6 Millionen Unfällen im Jahr müssen die Haftpflichtversicherungen Milliardenbeträge für die Schadenregulierung aufwenden. Deshalb haben die Versicherer vor allem ein Interesse – zu sparen wo es geht! Jeder Euro, den die Versicherungen sparen, ist für die Versicherungen Gewinn!

Die Mitarbeiter und die Gutachter der Versicherungen sind dafür ausgebildet und geschult, bei der Schadenregulierung zu kürzen und den Geschädigten im Sinne der Versicherungen zu „managen“.

Lassen Sie das nicht zu! Sichern Sie Ihre Rechte!

 

Was ist Ihr Recht als Geschädigter?

 

Sie müssen so gestellt werden, als sei der Schaden nicht entstanden!

Dies ist in §249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie folgt geregelt:

§ 249 Abs. 1 „Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

§ 249 Abs. 2 Satz 1: „ Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen der Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.“

Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, bei denen Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, können Sie vom Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung also zwischen Herstellung des alten Zustandes (Reparatur des Fahrzeuges gegen Erstattung der Reparaturrechnung) oder eine Auszahlung des erforderlichen Geldbetrages verlangen! Sie haben das Recht zu wählen, wie Sie entschädigt werden wollen!

Sie können sich dabei den vollen Schaden auszahlen lassen, egal, ob und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Dies nennt man „fiktive Abrechnung“. Dabei machen Sie Ihren Schaden nicht nach der tatsächlichen Höhe einer Reparaturrechnung, sondern nach dem Gutachten – also der Schätzung – eines Sachverständigen geltend.

Gutachtenerstellung

Bei der Erstellung eines Gutachtens schätzt der Kfz-Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug! Dabei gibt es gewaltige Spielräume!

Worin unterscheiden sich nun die Gutachten unabhängiger Kfz-Sachverständiger von den Gutachten abhängiger Gutachter, die als Angestellte oder Auftragnehmer der Versicherungen arbeiten? Wie können bei demselben Schaden unterschiedliche Entschädigungen herauskommen?

Gutachten sind Schätzungen. Ändert man die Grundlagen der Schätzung, kann sich die ermittelte Schadenhöhe in Gutachten zu demselben Schaden stark unterscheiden:

 

Hierzu einige Bespiele aus der täglichen Praxis:

 

1) Erfassung des Schadens

Leider kommt es gelegentlich vor, dass bereits der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch den Versicherungssachverständigen nicht vollständig erfasst wird.

 

Beispiel:

Die Geschädigte hält an einer roten Ampel, der Schädiger passt nicht auf, bremst zu spät und fährt auf. Eigentlich ein klarer Fall!

Der Schädiger gibt seine Schuld zu, informiert telefonisch seine Versicherung. Die meldet sich noch am gleichen Tag telefonisch bei der Geschädigten.

Weil es ein „einfacher“ Schaden ist, schlägt die Versicherung der Geschädigten vor, über eine App der Versicherung Fotos der beschädigten Stoßstange zu machen. Dann gehe alles viel schneller!

Darauf lässt sich die Geschädigte ein, schickt die Fotos und eine Tag später kommt das Gutachten des Versicherungsgutachters.

Er kalkuliert eine neue Stoßstange einschließlich Lackierung und errechnet einen Schaden von 1.200,00 €. Die Versicherung zahlt auch sofort 1.200,00 €.

Das erscheint der Geschädigten zu wenig, nachdem sie mit einem Mitarbeiter ihrer Werkstatt gesprochen hat. Sie geht auf dessen Rat zu einem unabhängigen Sachverständigen, der sich das Ganze genau ansieht.

Der unabhängige Sachverständige stellt fest, dass bei dem Aufprall nicht nur die Stoßstange, sondern auch deren Halterungen und das Abschlussblech beschädigt wurden. Der Schaden beträgt tatsächlich 3.000,00 €!

Die Geschädigte beauftragt jetzt auch einen Anwalt. Die Versicherung zahlt sofort „sehr gern“ – den restlichen Schaden, die Sachverständigenkosten und die Anwaltskosten.

Der Versicherungssachverständige hat es in diesem Fall einfach unterlassen, nachzufragen und näher hinzuschauen! Gerade bei Auffahrunfällen sieht man von außen oft nicht den vollen Schaden!

Der Versicherungssachverständige hätte sich das Fahrzeug eigentlich genau ansehen müssen, um ein korrektes Gutachten zu erstellen – hat er aber nicht! Diese Fälle sind – fairerweise gesagt – nicht die Regel, kommen aber leider nicht selten vor!

Stundenverrechnungssätze

Selbst wenn der Versicherungsgutachter den Schaden und den erforderlichen Reparaturweg korrekt und vollständig erfasst, kann es bei der Schadenkalkulation am Ende zu erheblichen Differenzen kommen.

 

Wie ist das möglich?

Dies liegt daran, dass markengebundene Werkstätten andere Stundensätze berechnen als freie Werkstätten.

Bespiel:

Bei der den Markenwerkstätten (z.B. Audi, VW, BMW, Mercedes usw.) werden für Karosseriearbeiten ca. 180,00 € pro Stunde (und mehr !) berechnet. Bei freien Werkstätten werden die gleichen Leistungen oft für 120,00 € pro Stunde erbracht.

Bei einem Reparaturaufwand von 20 Stunden bedeutet das einen Unterschied von 3.600,00 € zu 2.400,00 €. Der Versicherungssachverständige nimmt natürlich gern die niedrigeren Stundensätze – damit spart die Versicherung.

Wenn Ihr Auto jünger als 3 Jahre ist oder bei einem Alter von über drei Jahren scheckheftgepflegt wurde, haben Sie aber einen Anspruch auf Abrechnung nach den Stundensätzen einer Markenwerkstatt, also auf 3.600,00 € statt 2.400,00 €.

Ob Sie einen Anspruch auf Abrechnung nach den Preisen einer Markenwerkstatt oder nur den Preisen einer freien Werkstatt haben, prüfen Ihr unabhängiger Sachverständiger bzw. Ihr Anwalt! Überlassen Sie dies nicht der Versicherung!

Reparaturweg

Oftmals ist für die Ermittlung der Schadenhöhe entscheidend, welcher Reparaturweg bei der Begutachtung gewählt wird:

 

Beispiel:

Der Geschädigte hat für sein hochwertiges Wohnmobil extra einen eigenen Stellplatz in einer Tiefgarage gemietet. Damit das Fahrzeug sicher, warm und trocken steht und nicht so leicht beschädigt oder gar gestohlen wird.

Der Stellplatznachbar hat eine schwere Harley Davidson. Beim Abstellen des Motorrades kippt es um und knallt gegen das Wohnmobil. Fahrertür und Seitentür des Wohnmobils werden verschrammt und eingedellt.

Der Sachverständige der Versicherung kommt und kalkuliert Reparaturkosten in Höhe von 4.500,00 €.

Sein Reparaturweg: Ausbesserung der Türen und der Seitentür, Spachteln von Unebenheiten, Abschleifen und Lackieren der Türen!

Der freie Sachverständige kalkuliert dagegen Reparaturkosten in Höhe von 9.000,00 €.

Sein Reparaturweg: Ersatz der beschädigten Türen durch Neuteile, die lackiert werden!

Nach beiden Reparaturwegen sieht das Wohnmobil wieder gleich aus! Optisch ist nichts mehr von dem Schaden zu sehen! Aber: Ein Fachmann kann später mit einem Lackstärkenmessgerät sofort erkennen, in welcher Qualität die Reparatur durchgeführt wurde. Wenn gespachtelt wird, ist die Reparatur minderwertiger als bei Einsatz von Neuteilen!

Das wissen natürlich auch die Versicherungen. Wenn es bei einem Fahrzeug im gleichen Bereich zu einem weiteren Schaden kommt, dann fragen die Versicherungen natürlich nach, ob bei der Reparatur des Vorschadens Neuteile verwendet oder Altteile ausgebessert und gespachtelt wurden!

Die Versicherer kennen die gesamte Geschichte eines Fahrzeuges, soweit Vorschäden durch inländische Versicherer reguliert wurden. Die Haftpflichtversicherer melden die regulierten Schäden mit der Fahrgestellnummer an das sogenannte HIS-System (Hinweis- und Informationssystem). Dort können die Versicherungen bei späteren Schäden nachfragen, ob es an dem Fahrzeug bereits Vorschäden gegeben hat.

Ohne den Nachweis, wie der Vorschaden repariert wurde, zahlen die Versicherer dann meistens nicht.

Auch in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie sich durch einen Anwalt und freien Sachverständigen beraten lassen. Sonst verlieren Sie unter Umständen zweimal viel Geld!

 

Wertminderung

Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall sach- und fachgerecht repariert wird, bleibt oft ein wirtschaftlicher Schaden. Ihr Auto ist nicht mehr unfallfrei! Damit ist Ihr Fahrzeug bei einem späteren Weiterverkauf weniger wert. In der Fachsprache nennt man dies einen „Merkantilen Minderwert“. Diesen Merkantilen Minderwert muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen!

Oft ist nach einem Unfall streitig, ob und in welcher Höhe ein Merkantiler Minderwert entstanden ist! Die Versicherungssachverständigen berechnen oft einen zu niedrigen Merkantilen Minderwert oder auch gar keinen. Lassen Sie sich darauf nicht ein! Sichern Sie Ihre Ansprüche durch Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen und eines Anwaltes!

Aber nicht nur bei der Schätzung der Schadenhöhe gibt es oft große Unterschiede, oftmals kürzen die Versicherungen die Reparaturkosten aus rechtlichen Gründen. Ob solche Kürzungen berechtigt sind, kann oft nur ein Anwalt erkennen!

 

Hierzu ebenfalls einige Beispiele:

 

UPE-Aufschläge, Verbringungskosten zur Lackierwerkstatt

Viele Werkstätten geben die von Ihnen gekauften Ersatzteile nicht zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers an den Kunden weiter, sondern berechnen Preisaufschläge von 10 bis 20 %.

Wenn diese Preisaufschläge regional üblich sind, müssen die Versicherungen diese Aufschläge grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn die Unfallschäden fiktiv, also nach Gutachten abgerechnet werden.

Das gleiche gilt für die Kosten des Transportes Ihres Fahrzeuges von dem Reparaturbetrieb in eine Lackierwerkstatt, wenn der Reparaturbetrieb keine Lackiererei hat.

Allerdings ist die Rechtsprechung zu diesen Schadenpositionen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da kann es z.B. darauf ankommen, wo der Unfall geschehen ist (z.B. in Hamburg oder in Schleswig-Holstein).

Die Versicherungen kürzen natürlich in den meisten Fällen und warten ab, was dann vom Geschädigten gefordert wird. Nur wer sein Recht kennt und einfordert, bekommt Geld von der Versicherung!

Was Ihnen zusteht, wissen die unabhängigen Sachverständigen und vor allem die Anwälte! Lassen Sie unberechtigte Kürzungen nicht zu, beauftragen Sie einen Anwalt!

Totalschadenabrechnung

Besonders interessant wird es, wenn Ihr Fahrzeug einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, bei dem die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall) liegen.

Ein Bespiel (jeweils ohne Mehrwertsteuer):

Wiederbeschaffungswert: 12.000,00 €

Reparaturkosten: 10.000,00 €

Die Versicherung stellt Ihr Fahrzeug im Internet in eine Restwertbörse und ein Käufer bietet für Ihr beschädigtes Fahrzeug 6.000,00 €. Dieses Angebot leitet die Versicherung an Sie weiter!

 

Die Versicherung rechnet den Schaden dann wie folgt ab:

Wiederschaffungswert: 12.000,00 €

Minus Restwert laut Angebot: 6.000,00 €

Zahlung 6.000,00 €

Damit wird Ihnen Ihr Fahrzeug praktisch ausbezahlt. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, bekommen Sie vom Restwertbieter 6.000,00 € und von der Versicherung ebenfalls 6.000,00 €. Damit erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall, nämlich insgesamt 12.000,00 €.

Wenn Sie Ihr Auto aber verkehrssicher reparieren und für mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter nutzen, sieht es ganz anders aus. Da Sie Ihren Willen gezeigt haben, Ihr Fahrzeug nach dem Unfall zu behalten und weiter zu nutzen (sog. „Integritätsinteresse“), haben Sie einen Anspruch auf die geschätzten Reparaturkosten!

Die Versicherung muss im obigen Fall also 4.000,00 € nachzahlen! Auf dieses Recht werden Sie von der Versicherung natürlich nicht aufmerksam gemacht. Keine Versicherung fragt nach 6 Monaten nach, ob Sie Ihr Auto noch nutzen!

Ihr unabhängiger Sachverständiger und Ihr Anwalt fragen nach und weisen Sie auf Ihre Rechte hin! Macht 4.000,00 € Unterschied – durch professionelle Beratung!

Es gibt noch eine Vielzahl anderer Bespiele und Fallgestaltungen, in denen ein professioneller Anwalt in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen bei der Regulierung von Unfallschäden viel Geld für Sie herausholen kann, das die Versicherung Ihnen freiwillig niemals zahlen würde!

Deshalb: Nutzen Sie unser Portal! Sichern Sie Ihre Rechte durch die Suche nach einem unabhängigen Sachverständigen und einem qualifizierten Anwalt!

Bei den meisten – nämlich den unverschuldeten – Unfällen zahlt die Versicherung sowohl Ihren Sachverständigen als auch Ihren Anwalt!

Hinweise für unsere Inserenten:

Sie haben auf unserem Portal die Möglichkeit, Ihre potentiellen Kunden durch Erweiterung Ihres Eintrages auf einer virtuellen 3D-Tour durch Ihre Räumlichkeiten zu führen. Dabei geben Sie Ihren potenziellen Kunden die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck Ihres Büros zu verschaffen. Meist ist der erste Eindruck für die Entscheidung eines potenziellen Kunden ausschlaggebend.

Zur Erweiterung Ihres Eintrages um einen virtuellen 3D-Rundgang senden Sie eine schriftliche E-Mail an Firmenverzeichnis3D mit der Quadratmeterzahl Ihrer Räumlichkeiten, damit wir Ihnen ein individuelles unverbindliches Angebot erstellen können. Firmenverzeichnis3D ist das erste Eintragungsportal bundesweit mit der Möglichkeit, Ihre Räumlichkeiten virtuell zu präsentieren.